KulturHerzRad

Dank einer großzügigen Förderung gibt es seit März 2023 in Zittau ein für alle Menschen frei nutzbares Lastenrad anschaffen.

Egal ob Picknick mit den Kindern in der Weinau, Gartenerde aus dem Baumarkt holen oder Weihnachtsbaumkauf: Es gibt nun keinen Grund mehr, solche Wege nicht mit dem Rad zurückzulegen! Und es gibt noch viel mehr Gründe, ein Lastenrad zu nutzen. Unseres ist eins für alle: Es hat zwei Kindersitze, bietet gleichzeitig viel Platz für Lastentransporte und ist für eine Zuladung von 100 kg ausgelegt. Bei Bedarf unterstützt ein Motor bei der Fahrt ins Gebirge.Wir wollen damit ein Umdenken bei der urbanen Mobilität anregen und hoffen, dass sich durch das Ausprobieren die Nutzung von Lastenrädern in Städten erhöht.

Die Nutzung ist durch eine Vorabbuchung über das Portal möglich, das Lastenrad selbst wird an wechselnden Verleihstationen an verschiedenen Orten der Stadt stationiert sein, ein Grund mehr, diese Orte in der Stadt mal aufzusuchen.

Die Nutzung des Lastenrades ist für die Nutzer prinzipiell kostenfrei. Dem ADFC werden durch Wartung, Reparatur Organisation und Betrieb dennoch Kosten entstehen, sodass es pro Nutzungstag eine Spendenempfehlung von 7 € gibt.

Finanzielle Unterstützung

Ohne Moos nix los. Einen großen Teil werden wir über den im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung aufgelegten Zittauer Bürgerfonds gefördertbekommen. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass wir einen finanziellen Eigenanteil leisten müssen (die Projektausschreibung fordert dies sogar). Der schnellste Weg einer Unterstützung ist eine Spende an den ADFC Sachsen e.V., hier bitte das Kennwort "Spende Zittau" angeben, um eine Zuordnung zu ermöglichen.
 

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Um die finanzielle Basis für die Arbeit des ADFC langfristig zu sichern, darf man natürlich auch Mitglied werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer Einstiegsmitgliedschaft für 19 EUR im ersten Jahr, sprich uns bei Bedarf gern an.

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Das Lastenrad soll an verschiedenen wechselnden Orten der Stadt allen Menschen zur Verfügung stehen. Verleihstationen sollen dabei Geschäfte und andere Orte mit ihren regulären Öffnungszeiten sein, an denendas Rad entliehen und zurückgebracht werden kann. Du hast ein Geschäft, eine gastronomische Einrichtung, ein Vereinsdomizil, Ingenieurbüro, Atelier o. ä. mit regelmäßigen Öffnungszeiten und kannst Dir vorstellen, eine Verleihstation zu sein?

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Logistischer und technischer Support

  • Wenn das Lastenrad an wechselnden Orten zur Verfügung stehen soll, dann muss es auch von einem Ort zum anderen Ort kommen: Da kommen Paten ins Spiel, die diese Überführungen übernehmen und dabei auch immer maleinen Blick auf den Zustand des Rades werfen.
  • Es wird nicht ausbleiben, dass hier und da immer mal wieder Hand angelegt werden muss, um das Rad am Laufen zu halten. Du schraubst gern und freust Dich, wenn Dinge wieder/weiter funktionieren? Dann ist das vielleicht was für Dich.
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Kreative Ideen!

Keine der oben genannten Ideen spricht Dich an oder Du hast noch zusätzliche Ideen, wie es vorangehen kann? Auch das ist gern gesehen!

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik und bessere Infrastruktur für alle Radfahrer*innen ein. Der Verband ist dabei von der örtlichen bis zur Bundespolitik auf allen Ebenen aktiv. In Sachsen engagiert sich der ADFC als verkehrspolitische Interessenvertretung von über 9.000 Mitgliedern und 10 Ortsgruppen und bietet Touren und Beratung rund um Fahrrad an. Der ADFC setzt sich dafür ein, dass sich auf unseren Straßen vom Kind bis zur Omi alle sicher fühlen können, wenn sie mit dem Rad unterwegs sind. Die Verkehrssicherheit für Radfahrende zu erhöhen, ist ein zentrales Anliegen des ADFC, auch weil dadurch die Nutzung des Fahrrads als umweltfreundliches und gesundes Verkehrsmittel gefördert wird.

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  • Was bringt mir eine ADFC Mitgliedschaft?

    Als Mitglied im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sind Sie Teil der größten Interessenvertretung für Radfahrende. Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein. Mitglieder des ADFC profitieren zudem von einer Vielzahl an Serviceleistungen wie z. B. der ADFC-Pannenhilfe, einer kostenlosen Rechtsberatung, sowie Vergünstigungen und Vorteilen bei vielen ADFC-Partnern, wie zum Beispiel teilAuto. ADFC-Angebote wie unsere Radtouren oder die ADFC-Fahrradcodierung sind für Mitlglieder vergünstigt.

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  • Wie kann ich beim ADFC aktiv werden und mich engagieren?

    Die Arbeit und der Erfolg des ADFC lebt vom Engagement seiner ehrenamtlichen Mitglieder vor Ort. 11.000 Menschen engagieren sich bundesweit im ADFC, etwa 300 davon in Sachsen. Sie organisieren Radtouren, kommen mit Politikern ins Gespräch und tragen mit unzähligen Aktionen dazu bei, dass die Bedingungen für Rad fahrende Menschen zunehmend besser werden. Wenn Sie sich engagieren möchten, dann kommen Sie zu unserem Radlerstammtisch, sprechen Sie uns auf einer unserer Radtouren an oder melden sich bei uns per E-Mail.

    Sie haben keine Zeit für ehrenamtliches Engagement, möchten den ADFC aber trotzdem Unterstützen? Auch das ist kein Problem!

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer*in achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrende auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

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